Neues zur Grippeschutzimpfung

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Für die Grippesaison 201415 haben sich die Empfehlungen der ständigen Impfkommission ( STIKO ) nicht geändert.

Die Kosten für die Impfung werden von den Krankenkassen übernommen bei :

  1. Kindern,Jugendlichen und Erwachsenen mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung infolge eines Grundleidens.
  2. Schwangeren ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel.
  3. Bewohner von Alten- und Pflegeheimen.
  4. Personen die selber Infektionsquelle sein können für von ihnen betreute Risikopersonen.

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